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    Bestätigung

    Wichtige Erklärungen und Hinweise zum Förderverfahren

    Erklärungen der antragstellenden Person (Mitwirkung & Förderbedingungen)

    • Ich bestätige, dass mit der Maßnahme vor Ort noch nicht begonnen wurde, noch keine Abschlags- oder Teilrechnungen gestellt wurden und noch keine Zahlungen geleistet wurden, es sei denn, diese betreffen ausschließlich Planungs- und Beratungsleistungen. Für alle zum Vorhaben gehörenden Lieferungs- oder Leistungsverträge mit Fachunternehmen wurde eine entsprechende aufschiebende oder auflösende Bedingung für den Fall der Nichtgewährung der Förderung vereinbart.
    • Ich bestätige, dass die Angaben in diesem Dienstleistungsauftrag und den beigefügten Unterlagen richtig und vollständig sind und die angegebenen förderfähigen Gesamtkosten alle derzeit für das Vorhaben eingeplanten Kosten umfassen. Genügen die Unterlagen diesen Anforderungen nicht (z. B. fehlende technische Spezifikationen, unvollständige Kostentrennung), ist die Sunshine Energieberatung GmbH berechtigt, eine Bearbeitung bis zur Nachbesserung der Unterlagen zurückzustellen; Verzögerungen oder das Versäumen von Fristen, die auf unvollständigen Unterlagen beruhen, hat die Sunshine Energieberatung GmbH nicht zu vertreten.
    • Mir ist bekannt, dass für dieselbe Maßnahme nur ein Antrag gestellt werden kann und eine Aufstockung des Zuschussbetrages über den bei Antragstellung beantragten Umfang hinaus nachträglich nicht mehr möglich ist.
    • Mir ist bekannt, dass staatliche Fördermittel (insb. BAFA und KfW) Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind, Subventionsbetrug strafbar ist und alle subventionserheblichen Änderungen (z. B. Änderungen der Kosten, des Vorhabens oder des Eigentümers) unverzüglich schriftlich mitzuteilen sind.
    • Mir ist bekannt, dass das Vorhaben innerhalb des durch den Fördermittelgeber festgelegten Bewilligungszeitraumes, in der Regel 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheides (BAFA) oder der Zusage (KfW), vollständig abgeschlossen sein muss und der Verwendungsnachweis innerhalb der hierzu bestimmten Frist eingereicht werden muss. Im Einzelfall ist die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes auf begründeten Antrag (z. B. bei Verzögerungen des Bauvorhabens oder Lieferungen) möglich.
    • Sollte eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums erforderlich werden, werde ich einen entsprechenden Verlängerungsantrag bei dem Fördermittelgeber stellen und die Sunshine Energieberatung GmbH sowohl über den Antrag als auch über die ergangene Entscheidung unverzüglich schriftlich informieren.
    • Mir ist bekannt, dass die Entscheidung über die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel ausschließlich bei dem jeweiligen Fördermittelgeber (BAFA/KfW) liegt; die Sunshine Energieberatung GmbH übernimmt keine Garantie für die tatsächliche Bewilligung, sofern sie den Antrag (BAFA) ordnungsgemäß eingereicht hat bzw. die zur eigenverantwortlichen Antragstellung zu erstellende BzA (Bestätigung zum Auftrag) ordnungsgemäß ausgefertigt und dem Antragsteller zur Verfügung gestellt hat. Die Sunshine Energieberatung GmbH haftet nicht für finanzielle Nachteile, die mir durch eine nach Vertragsschluss eintretende Änderung von Förderrichtlinien entstehen, es sei denn, die Änderung war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits offiziell verkündet und eine rechtzeitige Bearbeitung war verbindlich zugesagt.
    • Mir ist bekannt, dass die Vergabe von Fördermitteln unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht. Für Schäden oder finanzielle Nachteile, die mir dadurch entstehen, dass der Fördermittelgeber (BAFA/KfW) die Förderung aufgrund eines behördlichen oder gesetzlichen Budgetmangels, eines vorübergehenden Antragsstopps oder einer Haushaltssperre ablehnt oder verzögert, übernimmt die Sunshine Energieberatung GmbH keine Haftung.
    • Ich verpflichte mich, die mir von der Sunshine Energieberatung GmbH bereitgestellten Unterlagen, Mitteilungen und – gegebenenfalls – Bescheide unverzüglich nach Erhalt auf für mich erkennbare Fehler zu prüfen, Änderungen umgehend mitzuteilen und erforderliche Nachweise fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
    • Mir ist bekannt, dass ich für dieselbe Maßnahme keine steuerliche Förderung (z. B. nach § 35a und § 35c EStG) kumulierend neben den Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten der BEG in Anspruch nehmen darf.
    • Ich erkläre, dass ich volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig bin.

    Datenschutz und Datenübermittlung

    • Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Sunshine Energieberatung GmbH die im Rahmen dieses Auftrags erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Durchführung erhebt, speichert und verarbeitet; die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
    • Ich willige hiermit ausdrücklich gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ein, dass die Sunshine Energieberatung GmbH meine personenbezogenen Daten an die zuständigen staatlichen Fördermittelgeber, insbesondere das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie an die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) übermittelt, soweit dies zur Registrierung, Antragstellung und Verwendungsnachweisführung zwingend erforderlich ist.
    • Mir ist bekannt, dass ich nach der DSGVO jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) meiner Daten habe; zudem besteht ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) sowie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77).
    • Mir ist bekannt, dass ich die datenschutzrechtliche Einwilligung zur Datenweitergabe jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Sunshine Energieberatung GmbH widerrufen kann (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
    • Mir ist bekannt, dass ein Widerruf vor Abschluss des Verfahrens dazu führen kann, dass Vorgänge bei den hierzu zuständigen staatlichen Fördermittelgebern (BAFA/KfW) mangels Datenübermittlung nicht weiterbearbeitet werden können. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben von einem Widerruf unberührt.

    Kommunikation und Hinweise zur Antragstellung

    Handlungsanweisung für die Antragstellung bei der KfW

    Bitte beachten Sie die folgenden Schritte. Die Verantwortung für die fristgerechte Antragstellung und Nachweiseinreichung liegt beim Antragsteller.

    • Sunshine Energieberatung GmbH führt den vertrags- und förderbezogenen Schriftverkehr grundsätzlich mit dem im Abschnitt „Angaben zum Antragsteller / Objektinhaber“ benannten Antragsteller beziehungsweise Objektinhaber über die dort angegebene E-Mail-Adresse. Änderungen der Kontaktdaten sind Sunshine Energieberatung GmbH unverzüglich mitzuteilen.
    • Senden Sie uns die in diesem Dienstleistungsauftrag aufgeführten erforderlichen Unterlagen vollständig zu und beantworten Sie unsere Rückfragen innerhalb der jeweils gesetzten Frist.
    • Prüfen Sie die BzA/gBzA (Bestätigung zum Antrag) unverzüglich auf die Richtigkeit Ihrer persönlichen Daten, der Objektdaten, der angegebenen Anlagenart und der für Sie erkennbaren Kostenangaben. Erkennbare Unstimmigkeiten sind Sunshine Energieberatung GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die förderfachliche und technische Bewertung verbleibt bei Sunshine Energieberatung GmbH.
    • Stellen Sie den Zuschussantrag selbstständig im Kundenportal „Meine KfW“ und laden Sie die dort verlangten Unterlagen und Nachweise eigenständig hoch. Hierzu gehören insbesondere die BzA/gBzA (Bestätigung zum Antrag) und der Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage. Persönliche Bonusnachweise sind nicht Bestandteil der Prüfleistung von Sunshine Energieberatung GmbH.
    • Die im Kundenportal registrierte Person muss mit dem Antragsteller übereinstimmen. Eine Vertretung ist grundsätzlich nur bei WEG zulässig. Eine nachträgliche Erhöhung des beantragten Zuschusses oder die nachträgliche Aufnahme von Boni ist nicht möglich.
    • Beginnen und vollenden Sie das Vorhaben innerhalb des Bewilligungszeitraumes.
    • Sie senden uns unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens sämtliche für die Erstellung der BnD/gBnD (Bestätigung nach Durchführung) erforderlichen Rechnungen, technischen Nachweise und Fachunternehmererklärungen vollständig in digitalisierter Form (z. B. im PDF-Format) per E-Mail an vwn@sunshine-energieberatung.de zu. Zahlungsnachweise sind vom Antragsteller aufzubewahren und nur auf Verlangen eigenständig beim Fördermittelgeber einzureichen.
    • Bestätigen Sie der Sunshine Energieberatung GmbH nach Erhalt der BnD/gBnD (Bestätigung nach Durchführung), dass Ihnen diese vorliegt. Prüfen Sie anschließend die Angaben, identifizieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und reichen Sie die Nachweise innerhalb der dafür vorgesehenen Frist selbst ein. Einzelheiten zum weiteren Verfahren und zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach Vorlage der Zusage gesondert.
    Wichtiger Hinweis:

    Die Einhaltung der vom Fördermittelgeber festgelegten Fristen obliegt dem Antragsteller. Sunshine Energieberatung GmbH weist auf bekannte Fristen hin; eine laufende Fristenkontrolle oder -überwachung erfolgt nicht.

    Leistungsbeschreibung Expertenservice Wärme

    Fördermittelrecherche inkl. Erstellung der BzA/gBzA (Bestätigung zum Antrag) und BnD/gBnD (Bestätigung nach Durchführung) durch erfahrene Energieeffizienz-Experten!

    • Wir prüfen die eingereichte Maßnahme auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bearbeitung beziehungsweise Erstellung der BzA/gBzA (Bestätigung zum Antrag) geltenden Förderbedingungen.
    • Wir ermitteln anhand Ihrer Angaben und der zum Zeitpunkt der Bearbeitung beziehungsweise Erstellung der BzA/gBzA (Bestätigung zum Antrag) geltenden Förderbedingungen die förderfähigen Kosten.
    • Förderung KfW: Wir erstellen für Ihre geplante Heizungsanlage die benötigte BzA/gBzA (Bestätigung zum Antrag) und BnD/gBnD (Bestätigung nach Durchführung) für die Antragstellung bei der KfW.
    • Förderung BAFA: Wir stellen nach Möglichkeit die Anträge im Onlineverfahren beim BAFA und übernehmen als Bevollmächtigte den gesamten Abwicklungsprozess bis zum Verwendungsnachweis.
    • Wir stellen Ihnen alle notwendigen Informationen und Unterlagen übersichtlich zusammen und übermitteln die erforderlichen Unterlagen für das Onlineverfahren per E-Mail.
    • Wir stehen Ihnen über unsere Kundenhotline telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.
    • Wir prüfen die für die Erstellung der BnD/gBnD (Bestätigung nach Durchführung) erforderlichen Rechnungen und technischen Nachweise im vereinbarten Leistungsumfang.
    • Persönliche Nachweise für den Klimageschwindigkeits-Bonus und den Einkommensbonus sind hiervon nicht umfasst. Sie werden von der Sunshine Energieberatung GmbH weder geprüft noch verwahrt und sind vom Antragsteller eigenständig gegenüber dem Fördermittelgeber nachzuweisen beziehungsweise auf Verlangen einzureichen.
    • Wir stellen die Übersicht der förderfähigen Kosten für die Erstellung der BnD/gBnD (Bestätigung nach Durchführung) zusammen.
    • Soweit wir hierzu rechtlich befugt sind, unterstützen wir Sie bei Sachverhaltsaufklärungen und Widersprüchen gegenüber dem Fördermittelgeber.
    • Wir weisen Sie auf die uns bekannten relevanten Fristen hin. Eine laufende Fristenkontrolle oder Fristenüberwachung erfolgt nicht. Für Fristversäumnisse und daraus entstehende Nachteile, die der Antragsteller zu vertreten hat, übernimmt Sunshine Energieberatung GmbH keine Haftung.

    Für die Bearbeitung erforderliche Unterlagen

    Für die Bearbeitung sind folgende Unterlagen erforderlich (bitte gemeinsam mit dem Auftrag einreichen):

    • Dieser Dienstleistungsauftrag, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
    • Alle zum Bauvorhaben gehörigen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (ehemals Angebote).
    • Bei Förderprogrammen des BAFA die Vollmacht zur Antragstellung im Programm BEG (BAFA); Vorlage unter www.sunshine-energieberatung.de/foerderservicedirekt/.
    • Im Fall von Contracting: individueller Entwurf des Contracting-Vertrages.
    • Sofern vorhanden: eine Kopie des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
    Beauftragung
    • Hiermit beauftrage ich die Sunshine Energieberatung GmbH mit der Erbringung der beschriebenen Dienstleistung „Expertenservice Wärme“.
    • Die Vergütung beträgt 295,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Vergütung versteht sich als Entgelt für die mit der Erstellung der BzA/gBzA (Bestätigung zum Antrag) verbundenen Leistungen sowie als Vorschusszahlung für die spätere Erstellung der BnD/gBnD (Bestätigung nach Durchführung) im Fördermittelverfahren der KfW; in Fördermittelverfahren des BAFA versteht sie sich als Entgelt für die Begleitung des gesamten Antragsverfahrens.
    • Sollte das Vorhaben aus Gründen, die die Sunshine Energieberatung GmbH nicht zu vertreten hat (z. B. Projektabbruch durch den Auftraggeber, Verweigerungen oder Verzug von Fachunternehmen), nicht zur Durchführung (BnD/gBnD) gelangen, verfällt der Vorschuss nicht pauschal. Der auf die BnD/gBnD entfallende Anteil des Vorschusses wird in diesem Fall nach dem tatsächlich bis dahin entstandenen Aufwand abgerechnet und ein etwaiges Guthaben an den Kunden erstattet.
    • Der Auftrag kommt erst mit der ausdrücklichen Auftragsannahme durch die Sunshine Energieberatung GmbH zustande. Hierzu versendet die Sunshine Energieberatung GmbH eine Auftragsbestätigung in Textform an die auftraggeberseitig anzugebende E-Mail-Adresse.
    • Von vorstehenden Regelungen ausgenommen sind Vorhaben ab ca. 7 Wohneinheiten bei Wohngebäuden oder ab einer Nettogrundfläche von 401 m² bei Nichtwohngebäuden. Für derartige, das standardisierte Leistungs- und Preisangebot der Sunshine Energieberatung GmbH überschreitende, umfangreichere Bauvorhaben unterbreitet die Sunshine Energieberatung GmbH nach entsprechender Prüfung und Bewertung ein individuelles Angebot, dessen Annahme durch den Kunden zu erklären ist.
    • Bei außergewöhnlich hohem Auftragseingang (insbesondere vor angekündigten Stichtagen zur Änderung von Förderbedingungen) behält sich die Sunshine Energieberatung GmbH vor, die Auftragsannahme sowie die Abgabe von Angeboten bezüglich umfangreicherer Bauvorhaben vorübergehend zurückzustellen.
    • In jedem Fall beginnt die Bearbeitung des Auftrags frühestens nach dem Zugang der Auftragsbestätigung und dem vollständigen Eingang aller für die Durchführung erforderlichen Unterlagen des Kunden. Die Bearbeitung erfolgt im Regelfall in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs aller Unterlagen. Die Bearbeitungsdauer ist unverbindlich und richtet sich nach dem Umfang des Vorhabens sowie der aktuellen Auftragslage.
    • Tritt der Kunde nach der Auftragsbestätigung, aber vor der vollständigen Durchführung der Dienstleistung grundlos vom Vertrag zurück oder bricht das Vorhaben ab, ist die Sunshine Energieberatung GmbH berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand (Stundensatz) abzurechnen. Daneben stehen der Sunshine Energieberatung GmbH 15 % des vereinbarten Gesamthonorars für den entgangenen Gewinn und die Bereitstellung von Kapazitäten zu, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Sunshine Energieberatung GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    • Die Haftung der Sunshine Energieberatung GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Für sonstige Schäden haftet die Sunshine Energieberatung GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    • Der Kunde verlangt ausdrücklich und stimmt dem zu, dass die Sunshine Energieberatung GmbH mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist für Verbraucher beginnt. Dem Kunden ist bekannt, dass er bei einem Widerruf nach Beginn der Auftragsausführung Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Teilleistungen (z. B. Datenprüfung, Erstellung der BzA) schuldet und sein Widerrufsrecht vollständig verliert, sobald die Dienstleistung (z. B. die BzA-Erstellung) komplett erbracht wurde.
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