Förderservice Heizung

Heizung fördern lassen – wir übernehmen das für Sie

Wärmepumpe, Biomasse, Hybrid oder Solarthermie: Wir prüfen die Programme und unterstützen Sie sicher bis zur Auszahlung.

Förderservice Heizung – Antrag und Nachweise

Moderne Heizsysteme sparen Energie – und erhöhen den Wohnkomfort.

Eine veraltete Heizung verursacht hohe Kosten und Emissionen. Mit einer neuen Anlage profitieren Sie von moderner Technik, senken den Energieverbrauch und steigern den Komfort. Staatliche Zuschüsse machen die Investition zusätzlich attraktiv.

Seit Anfang 2024 sind für die Heizungsförderung die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) über die KfW erforderlich.

Fördermöglichkeiten für Ihre Heizung

Fördermöglichkeiten Heizung

Geförderte Heizsysteme und Zuschüsse (KfW)

  • Wärmepumpen
  • Solarthermie
  • Biomasse
  • Brennstoffzellen und innovative Heizungen
  • Gebäude- / Wärmenetz-Anschlüsse

Aktueller Hinweis zur Heizungsförderung

Die neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) gelten seit dem 21.07.2026. Anträge auf Heizungsförderung können wieder bei der KfW gestellt werden.

Sie können den Sunshine Förderservice wie gewohnt digital beauftragen. Wir prüfen Ihre Angaben und Unterlagen, ermitteln die voraussichtliche Förderung und begleiten Sie von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Bitte beachten Sie: Die digitale Beauftragung des Sunshine Förderservice ist noch kein Förderantrag bei der KfW. Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst nach der Antragstellung bei der KfW begonnen werden.

Ein vorab geschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.

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Wohngebäude: Heizung modernisieren

Grundförderung

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.

Förderhöchstbetrag

Der Förderhöchstbetrag beträgt:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € jeweils für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 € jeweils für jede weitere Wohneinheit

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 €.

Bonusförderungen
  • Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.
  • Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt grundsätzlich eine Obergrenze von maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.
  • Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer kann abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen eine höhere Gesamtförderung möglich sein.
Klimageschwindigkeitsbonus
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 %.
  • Der Bonus sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer kann abhängig vom durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ein Einkommensbonus gewährt werden:

  • bis 30.000 €: 40 % Einkommensbonus
  • über 30.000 € bis 40.000 €: 30 % Einkommensbonus
  • über 40.000 € bis 50.000 €: 10 % Einkommensbonus
  • über 50.000 €: kein Einkommensbonus

Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung.

Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird das für die Bonusstufe maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert. Die Anzahl der Kinder führt zu keiner weiteren Erhöhung.

Die Beantragung und der Nachweis des Einkommensbonus erfolgen durch den Antragsteller gegenüber der KfW. Sunshine prüft oder berechnet den persönlichen Anspruch auf den Einkommensbonus nicht.

Wertschöpfungsbonus Ab 1. Quartal 2027
  • Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen grundsätzlich von 30 % auf 15 %.
  • Für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union wird zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten gewährt.
  • Damit beträgt die Förderung für diese Wärmepumpen weiterhin insgesamt 30 %.
  • Die konkreten Anforderungen und Nachweise für den Ursprung in der Europäischen Union richten sich nach den dann geltenden Förderbestimmungen.
Ersatz bereits erneuerbarer Heizungsanlagen Ab 1. Quartal 2027

Wird im Rahmen der Förderung eine bestimmte Anlage zur Wärmeerzeugung ausgetauscht, die vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde, werden pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.

Dies kann beispielsweise den Austausch einer bestehenden Wärmepumpe oder Biomasseheizung betreffen.

Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude: Heizung modernisieren

Grundförderung

Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.

Förderhöchstbetrag

Der Förderhöchstbetrag beträgt:

  • 28.000 € für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche
  • zusätzlich 197 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²
  • zusätzlich 118 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1.000 m²
  • zusätzlich 79 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1.000 m²
Absenkung des Förderhöchstbetrags

Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um:

  • 750 € für Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche
  • 3 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m²
  • 2 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1.000 m²
  • 1 € pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1.000 m²
Bonusförderungen
  • Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.
Wertschöpfungsbonus Ab 1. Quartal 2027
  • Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen grundsätzlich von 30 % auf 15 %.
  • Für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union wird zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten gewährt.
  • Damit beträgt die Förderung für diese Wärmepumpen weiterhin insgesamt 30 %.
  • Die konkreten Anforderungen und Nachweise für den Ursprung in der Europäischen Union richten sich nach den dann geltenden Förderbestimmungen.
Ersatz bereits erneuerbarer Heizungsanlagen Ab 1. Quartal 2027

Wird im Rahmen der Förderung eine bestimmte Anlage zur Wärmeerzeugung ausgetauscht, die vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde, werden pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.

Energieberater-Tipp

Ihr Förderungs-Boost: Ihr Produkt-Bundle

Kombinieren Sie den Förderservice Heizung mit Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich. Das sichert die korrekte Auslegung, erhöht die Effizienz und verbessert oft die Förderkonditionen.

  • Richtige Dimensionierung und niedrige Vorlauftemperaturen
  • Gleichmäßige Wärmeverteilung und geringerer Verbrauch
  • Nahtloser Prozess: Prüfung, Nachweise und Antragstellung aus einer Hand
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Wir prüfen für Sie alle Fördermittelgeber

KfW (Bund)

Wir prüfen Zuschüsse der KfW (Heizungsförderung mit BzA/BnD) inkl. Boni und Fristen – rechtssicher vorbereitet.

Kommunal/Regional

Zusatz-Zuschüsse der Städte und Kreise werden geprüft, sauber kombiniert und transparent dokumentiert.

Energieversorger

EVU-Prämien und Tarife, Effizienz-Boni und Pakete – wir prüfen Konditionen und kombinieren sinnvoll.

So läuft Ihr Heizung-Förderservice ab

Von der Prüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung – alles strukturiert und transparent.

1. Unterlagen und Angebote

Sie laden Angebote/Infos in unser Portal. Wir sagen Ihnen genau, was gebraucht wird.

2. Programm- und Bonusprüfung

Wir prüfen KfW/BAFA, Kombis und Boni – inkl. iSFP-Bezug, falls vorhanden.

3. Antrag und Bestätigungen

Wir erstellen die erforderlichen technischen Bestätigungen (BzA/BnD) und begleiten Sie im Prozess.

4. Nachweise und Auszahlung

Wir unterstützen beim Verwendungsnachweis – nach Prüfung erfolgt die Auszahlung durch die Förderstelle.

Häufige Fragen zum Förderservice Heizung

Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung und welche Boni gibt es?
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind je nach Situation +5 % Effizienzbonus, +20 % Klimageschwindigkeitsbonus und +30 % Einkommensbonus möglich. Für Biomasse kann ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € hinzukommen. So sind bis zu 70 % Zuschuss realisierbar. Wir prüfen in Ihrem Fall, welche Bausteine anwendbar sind und kombinieren sie optimal.
Wer ist zuständig – KfW oder BAFA – und wo stelle ich den Antrag?
Für Heizungszuschüsse ist die KfW zuständig (BzA/BnD). Das BAFA ist innerhalb der BEG u. a. für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig. Wir koordinieren Schnittstellen und sorgen für fristgerechte Einreichungen.
Welche Heizsysteme sind förderfähig?
Förderfähig sind Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen sowie innovative Heizungen. Auch Gebäudenetz-/Wärmenetz-Anschlüsse sind möglich. Wir prüfen, welches System zu Gebäude und Nutzung passt und welche Boni erreichbar sind.
Welche Unterlagen braucht ihr für BzA/BnD und wie läuft der Prozess ab?
Wir benötigen u. a. Angebot der Heizungsanlage, Liefer- und Leistungsvertrag sowie projektbezogene Nachweise (z. B. für Boni). Wir erstellen die BzA, nach Umsetzung die BnD und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
Gibt es Förderung für Heizlastberechnung und hydraulischen Abgleich?
In vielen Fällen ja – insbesondere im Zusammenhang mit einem Heizungstausch. Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich sichern die richtige Auslegung und einen effizienten Betrieb und werden häufig als förderfähige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Wir prüfen das im Einzelfall.
Wie schnell muss ich handeln (Fristen) und was passiert bei Verzögerungen?
Anträge müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Nach Bewilligung gelten Umsetzungsfristen, der Verwendungsnachweis ist in der Regel bis 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen. Wir behalten Fristen im Blick und unterstützen bei Verlängerungen, falls erforderlich.
Welche Kosten sind förderfähig und wie werden Fördermittel kombiniert?
Förderfähig sind u. a. Anschaffung und Installation der Anlage, notwendige Peripherie/Umfeldmaßnahmen sowie Planungs- und Nachweiskosten. Landes-/Kommunalprogramme oder EVU-Prämien prüfen wir auf Kumulierbarkeit und kombinieren sie regelkonform.
Ihre Anfrage wird übermittelt…