Förderservice Heizung

Heizung fördern lassen – wir übernehmen das für Sie

Wärmepumpe, Biomasse, Hybrid oder Solarthermie: Wir prüfen die Programme und unterstützen Sie sicher bis zur Auszahlung.

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Förderservice Heizung – Antrag & Nachweise

Moderne Heizsysteme sparen Energie – und erhöhen den Wohnkomfort.

Eine veraltete Heizung verursacht hohe Kosten und Emissionen. Mit einer neuen Anlage profitieren Sie von moderner Technik, senken den Energieverbrauch und steigern den Komfort. Staatliche Zuschüsse machen die Investition zusätzlich attraktiv.

Seit Anfang 2024 sind für die Heizungsförderung die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) über die KfW erforderlich.

Fördermöglichkeiten für Ihre Heizung

Fördermöglichkeiten Heizung

Geförderte Heizsysteme & Zuschüsse (KfW)

  • Wärmepumpen
  • Solarthermie
  • Biomasse
  • Brennstoffzellen & innovative Heizungen
  • Gebäude- / Wärmenetz-Anschlüsse

Die Förderungen im Überblick

  • 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten (KfW-Heizungszuschuss 458)
  • Boni bis max. 70 % Gesamtförderung möglich:
    +5 % Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen
    +20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch alter Heizungen
    +30 % Einkommensbonus bei Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €
  • Biomasse:
    Für besonders emissionsarme Biomasseanlagen kann zusätzlich ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € gewährt werden.
  • Kostenobergrenze:
    Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gedeckelt (z. B. 30.000 € für die erste, 15.000 € für die 2.–6. Wohneinheit).

Landes- und Kommunalprogramme prüfen wir individuell und kombinieren sie – soweit zulässig – mit den KfW-Zuschüssen.

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Wir prüfen für Sie alle Fördermittelgeber

KfW (Bund)

Wir prüfen Zuschüsse der KfW (Heizungsförderung mit BzA/BnD) inkl. Boni & Fristen – rechtssicher vorbereitet.

Kommunal/Regional

Zusatz-Zuschüsse der Städte und Kreise werden geprüft, sauber kombiniert und transparent dokumentiert.

Energieversorger

EVU-Prämien & Tarife, Effizienz-Boni & Pakete – wir prüfen Konditionen und kombinieren sinnvoll.

So läuft Ihr Heizung-Förderservice ab

Von der Prüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung – alles strukturiert und transparent.

1. Unterlagen & Angebote

Sie laden Angebote/Infos in unser Portal. Wir sagen Ihnen genau, was gebraucht wird.

2. Programm- & Bonusprüfung

Wir prüfen KfW/BAFA, Kombis & Boni – inkl. iSFP-Bezug, falls vorhanden.

3. Antrag & Bestätigungen

Wir erstellen die erforderlichen technischen Bestätigungen (BzA/BnD) und begleiten Sie im Prozess.

4. Nachweise & Auszahlung

Wir unterstützen beim Verwendungsnachweis – nach Prüfung erfolgt die Auszahlung durch die Förderstelle.

Häufige Fragen zum Förderservice Heizung

Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung und welche Boni gibt es?
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind je nach Situation +5 % Effizienzbonus, +20 % Klimageschwindigkeitsbonus und +30 % Einkommensbonus möglich. Für Biomasse kann ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € hinzukommen. So sind bis zu 70 % Zuschuss realisierbar. Wir prüfen in Ihrem Fall, welche Bausteine anwendbar sind und kombinieren sie optimal.
Wer ist zuständig – KfW oder BAFA – und wo stelle ich den Antrag?
Für Heizungszuschüsse ist die KfW zuständig (BzA/BnD). Das BAFA ist innerhalb der BEG u. a. für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zuständig. Wir koordinieren Schnittstellen und sorgen für fristgerechte Einreichungen.
Welche Heizsysteme sind förderfähig?
Förderfähig sind Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen sowie innovative Heizungen. Auch Gebäudenetz-/Wärmenetz-Anschlüsse sind möglich. Wir prüfen, welches System zu Gebäude & Nutzung passt und welche Boni erreichbar sind.
Welche Unterlagen braucht ihr für BzA/BnD und wie läuft der Prozess ab?
Wir benötigen u. a. Angebot der Heizungsanlage, Liefer- & Leistungsvertrag sowie projektbezogene Nachweise (z. B. für Boni). Wir erstellen die BzA, nach Umsetzung die BnD und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
Gibt es Förderung für Heizlastberechnung und hydraulischen Abgleich?
In vielen Fällen ja – insbesondere im Zusammenhang mit einem Heizungstausch. Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich sichern die richtige Auslegung und einen effizienten Betrieb und werden häufig als förderfähige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Wir prüfen das im Einzelfall.
Wie schnell muss ich handeln (Fristen) und was passiert bei Verzögerungen?
Anträge müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Nach Bewilligung gelten Umsetzungsfristen, der Verwendungsnachweis ist in der Regel bis 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen. Wir behalten Fristen im Blick und unterstützen bei Verlängerungen, falls erforderlich.
Welche Kosten sind förderfähig und wie werden Fördermittel kombiniert?
Förderfähig sind u. a. Anschaffung & Installation der Anlage, notwendige Peripherie/Umfeldmaßnahmen sowie Planungs- und Nachweiskosten. Landes-/Kommunalprogramme oder EVU-Prämien prüfen wir auf Kumulierbarkeit und kombinieren sie regelkonform.