Förderservice Gebäudehülle

Gebäudehülle fördern lassen – wir übernehmen das für Sie

Dämmung und Sanierung von Dach, Fassade, Keller, Fenstern und Türen:
Wir prüfen Programme, stellen fristgerecht die Anträge und begleiten Sie
sicher bis zur Auszahlung.

Jetzt Förderservice Gebäudehülle beauftragen
Förderservice Gebäudehülle – Antrag und Nachweise

Eine starke Gebäudehülle spart bares Geld – und schützt Ihr Zuhause.

Ob steigende Heizkosten oder der Wunsch nach mehr Wohnkomfort: Eine gute Dämmung und moderne Fenster sind der Schlüssel zu einem energieeffizienten Zuhause.
Mit unserem Förderservice Gebäudehülle sichern Sie sich attraktive BAFA-Zuschüsse – einfach, schnell und ohne Papierchaos.

Unsere Energie-Effizienz-Experten übernehmen alles für Sie: von der technischen Projektbeschreibung (TPB) und dem technischen Projektnachweis (TPN) bis zur Förderbeantragung beim BAFA. So wird Ihre Sanierung nachhaltiger und spürbar günstiger – mit langfristig besserer Energieeffizienz und niedrigeren Nebenkosten.

Fördermöglichkeiten für Ihre Gebäudehülle

Gebäudehülle – Sanierung

Geförderte Maßnahmen

  • Dämmung und Sanierung von Dach, Spitzboden und oberster Geschossdecke
  • Austausch der Fenster und Außentüren durch neue Wärmeschutzfenster und Hauseingangstüren
  • Dämmung und Sanierung der Fassade
  • Dämmung und Sanierung von Kellerwänden, Kellerdecken und Bodenflächen

Die Förderungen im Überblick

  • Bis zu 30.000 € förderfähige Ausgaben je Wohneinheit und
    Kalenderjahr anrechenbar
  • 15 % Zuschuss der förderfähigen Kosten beim BAFA
    (Gebäudehülle, BEG EM)
  • + 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen ist und entsprechend
    umgesetzt wird
  • Anträge für Gebäude, die mindestens 5 Jahre alt sind
    (maßgeblich ist das Bauantragsdatum)

Hinweis: Die konkrete Förderhöhe hängt von Maßnahme, Kosten, iSFP und
Fristen ab – wir prüfen das im Rahmen des Förderservice für Sie.

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Gebäudehülle beantragen!

Für nur 199,00 € inkl. MwSt. (bis zu 7 Wohneinheiten)

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Energieberater-Tipp

Ihr Förderungs-Boost: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP stellt für Sie die bestmögliche Sanierungsstrategie (insbesondere für Ihre Gebäudehülle) dar und zeigt Ihnen die maximalen staatlichen Förderungen auf.

  • Zuschuss pro Einzelmaßnahme steigt von 15 % auf 20 %
  • Maximal anrechenbare Kosten steigen von 30.000 € auf 60.000 € p. a.
  • Damit sind bis zu 12.000 € Förderung mit iSFP (statt 4.500 €) möglich
Mehr Informationen zum Sanierungsfahrplan
iSFP Haus

Wir prüfen für Sie alle Fördermittelgeber

Bund

Wir prüfen BEG-Programme (BAFA), Kombinationsmöglichkeiten und Bonusregeln – von der Eignung bis zur korrekten Antragstellung.

Land

Landesprogramme mit Zusatz-Zuschüssen werden einbezogen – inklusive Fristen, Bedingungen und möglicher Kumulierungen mit Bundesmitteln.

Kommunal / Regional

Wir checken Stadt- und Kreisförderungen
(z. B. Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Fassaden) und stimmen sie sauber mit Bund / Land ab.

Energieversorger o. ä.

Wir prüfen EVU-Prämien und Effizienz-Boni –
z. B. Zuschüsse oder Sonderkonditionen
rund um die Gebäudehülle
für private Eigentümer und Hausverwaltungen.

So läuft Ihr Gebäudehüllen-Förderservice ab

Von der Prüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung – alles aus einer Hand.

1. Unterlagen und Angebote

Sie laden Angebote (Dämmstoffe, Fenster, Türen etc.) und Flächenangaben in unser Portal.

2. Förder- / Technikprüfung

Wir prüfen BAFA-Vorgaben, U-Werte, Montage, Fachunternehmer-Nachweise.

3. Antragstellung

Wir erstellen und stellen den Antrag, übernehmen die Kommunikation und halten Fristen ein.

4. Nachweise und Auszahlung

Wir reichen alle Nachweise ein – nach positiver Prüfung fließt die Förderung an Sie.

Häufige Fragen zur Gebäudehülle

Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle sind förderfähig?
Förderfähig sind alle energetischen Verbesserungen der Gebäudehülle – also Maßnahmen, die den Wärmeverlust eines Gebäudes senken. Dazu gehören:
  • Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke, Kellerdecke und Kellerwänden
  • Austausch von Fenstern und Außentüren gegen neue, energieeffiziente Modelle
  • Anschlussarbeiten wie Laibungen, Sockel, Rollladenkästen oder Dichtungsanschlüsse
Voraussetzung ist immer die fachgerechte Ausführung durch ein Fachunternehmen und das Erreichen der technischen Mindestanforderungen (U-Werte). Wir prüfen für Sie, welche Bauteile förderfähig sind und wie sich diese optimal kombinieren lassen.
Wie hoch ist die Förderung für Dämmung, Fenster und Türen?
Aktuell beträgt die Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in der Regel 15 % der förderfähigen Kosten, anrechenbar bis 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Zuschuss auf 20 % – bei bis zu 60.000 € anrechenbaren Kosten. So sind pro Wohneinheit Zuschüsse von bis zu 12.000 € jährlich möglich. Wir berechnen in Ihrem Fall exakt, welcher Fördersatz gilt und wie Sie das Maximum herausholen.
Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ja – fast immer. Der iSFP ist nicht verpflichtend, bringt aber deutliche Vorteile:
  • +5 % zusätzlicher Zuschuss auf alle geförderten Maßnahmen
  • Doppelte Fördergrenze (60.000 € statt 30.000 € p. a.)
  • Strategische Planung – sinnvolle Reihenfolge von Fenstern, Fassade, Keller usw.
Zudem zeigt der iSFP auf, wie Sie Ihre Sanierung langfristig stufenweise und wirtschaftlich umsetzen können. 👉 Mehr Informationen zum Sanierungsfahrplan
Welche technischen Anforderungen gelten für die Förderung?
Entscheidend sind die U-Werte und Nachweise der eingebauten Bauteile. Beispiele:
  • Dach/Fassade: Dämmstärken je nach Material 14–20 cm
  • Fenster: maximaler U-Wert 0,95–1,1 W/(m²K)
  • Kellerdecke: ≤ 0,25 W/(m²K)
Wir prüfen sämtliche Datenblätter, Systemnachweise und die fachgerechte Montage und dokumentieren alles im Technischen Projektnachweis (TPN).
Wie läuft der Förderservice Gebäudehülle ab?
  1. Unterlagen und Angebote im Portal hochladen
  2. Technische und förderrechtliche Prüfung durch unsere Energie-Experten
  3. Antragstellung beim BAFA inklusive aller Fristen und Nachweise
  4. Ausführung durch Ihr Fachunternehmen
  5. Verwendungsnachweis und finale Förderauszahlung
So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler – und wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem BAFA.
Bis wann müssen Anträge und Nachweise eingereicht werden?
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – das ist entscheidend! Nach der Bewilligung bleibt in der Regel ein Zeitraum von 24 Monaten für die Umsetzung. Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Wir überwachen alle Fristen und erinnern Sie rechtzeitig.
Was sind typische Fehler, die zur Ablehnung der Förderung führen?
Die häufigsten Stolperfallen sind:
  • Baubeginn vor Förderzusage – ohne Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt
  • Unvollständige Nachweise (fehlende U-Wert-Bestätigungen, Montagefotos etc.)
  • Falsche Reihenfolge (Fenster vor oder nach Fassade falsch geplant)
  • Fristen verpasst oder falsches Programm gewählt
Genau deshalb übernehmen wir Antrag, Technikprüfung und Nachweisführung für Sie – damit alles fristgerecht und prüfsicher eingereicht wird.