Sunshine Energieberatung
Förderservice
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Förderungen für Erneuerbare Energien
Zu Beginn des Jahres ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Programmteil Einzelmaßnahmen neu aufgelegt worden.
Mit dem neuen Förderprogramm treten einige Änderungen in Kraft, hier die wichtigsten Punkte:
- Bei der Förderung von Wärmepumpen werden die technischen Mindestanforderungen in den kommenden Jahren Schritt für Schritt verschärft. Wärmepumpen müssen unter anderem eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreichen (ab 2024 mindestens 3,0).
- Biomasseheizungen können nur noch gefördert werden, wenn sie mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden.
- Bei der Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizung muss das Gebäude zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55 Prozent).
- Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
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Förderservice-Angebote
- Förderservice Wärme: Förderservice mit Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten für Anlagen der Wärmeerzeugung inkl. TPB und TPN
- Förderservice Einzelmaßnahmen: Förderservice mit Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten für sonstige Einzelmaßnahmen inkl. TPB oder BzA. Für die Ausstellung der TPN oder BnD erstellen wir ein individuelles Angebot
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So funktioniert's:
- Bitte senden Sie und den vollständig ausgefüllten Auftragsbogen mit den angegebenen erforderlichen Anlagen.
- Unseren Aufnahme- und Auftragsbogen finden Sie unten als Download, das PDF können Sie ausdrucken, am PC ausfüllen oder auf Tablets auch unterschreiben lassen.
- Für gewerbliche Antragsteller benötigen wir unbedingt das zusätzliche Auftragsformular mit den vollständigen Angaben.
Derzeit kommt es in der praktischen Umsetzung der Förderrichtlinie durch das Bafa noch zu regelmäßigen Änderungen und Anpassungen, bitte nutzen Sie daher immer das aktuelle Formular, Vielen Dank!
Ihr Bauvorhaben ist abgeschlossen?!
Dann reichen Sie uns gerne die benötigten Unterlagen für den Abruf Ihres BAFA-Zuschusses, spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Frist, möglichst als PDF-Datei ein.
Die Verwendungsnachweiserklärung kann nach erhalt des Zuwendungsbescheides und nach Beendigung Ihrer beantragten Maßnahme spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums elektronisch durch uns beim BAFA eingereicht werden.
Sollte Sie eine Fristverlängerung beim BAFA beantragt haben, so muss die Verwendungsnachweiserklärung spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes elektronisch beim BAFA eingereicht werden.
Um für Sie die Unterlagen für den Verwendungsnachweis im ersten Schritt prüfen zu können, laden Sie die nachfolgend geforderten Unterlagen bitte über unser Portal hoch. Nach der der Prüfung der Unterlagen kommen wir noch einmal per E-Mail auf Sie zu.
Nach Prüfung und Bestätigung der Richtigkeit der Angaben durch Sie als Zuschussempfänger, werden wir die Unterlagen für Sie im zweiten Schritt beim BAFA einreichen. Hat das BAFA den Verwendungsnachweis positiv geprüft, erfolgt die Auszahlung auf das in der Verwendungsnachweiserklärung angegebene Konto des Antragstellers durch das BAFA.